Laut veränderter Rechtsverordnung des Bundesministeriums vom 31.07.2020 können sich ab sofort  ALLE Reiserückkehrer aus dem Ausland – NICHT nur aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko gemäß RKI-Einstufung –  auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen.

Die Testung erfolgt via Nasen-/Rachenabstrich und MUSS innerhalb von 72 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen, sofern ein Reisenachweis (s.u.) vorgelegt werden kann.

WICHTIG: für die Stadt Offenbach/Main hat das örtliche Gesundheitsamt diese Testung zur PFLICHT gemacht, daher verfahren Sie bitte wie folgt:

1. Melden sie sich umgehend nach Reiserückkehr beim örtlichen Gesundheitsamt.

2. Melden Sie sich bitte schnellstmöglich TELEFONISCH bei uns in der Praxis, bitten kommen Sie NICHT ohne vorherige Ankündigung vorbei!
Unsere Mitarbeiterinnen werden dann mit Ihnen am Telefon einen Termin zur Testung vereinbaren und Ihnen das genaue Vorgehen erläutern.
Bitte bringen Sie unbedingt einen Reisenachweis IN KOPIE für uns zum Verbleib mit (z.B. eine Boarding-Card, Bahn- oder Buskarten, Hotelrechnungen oder
Tankbelege/Mauttickets).

    WICHTIG: wir bemühen uns, Ihnen eine Testung in dem für Sie geltenden 72h-Intervall anzubieten, jedoch sind unsere Kapazitäten diesbezüglich begrenzt und eine Testung unter
Umständen NICHT am gleichen Tag möglich.

    Als Resultat der Vorstellung in unserer Praxis erhalten sie zum Einen das Testergebnis (in der Regel innerhalb von 36h nach Abnahme) und zum Anderen ein kurzes Attest, in dem
dokumentiert wird, ob Sie symptomfrei sind oder COVID-ähnliche Symptome aufweisen (vom örtlichen Gesundheitsamt zwingend verlangt).

3. Legen Sie beide Nachweise umgehend und eigenständig beim zuständigen Gesundheitsamt vor. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.

WICHTIG: weitere Atteste für Arbeitgeber, Schulen, Kindertagesstätten oder ähnliches sind in dieser Leistung NICHT enthalten und daher für Sie kostenpflichtig.